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Bayern
Digitalbonus Bayern (Standard und Plus)

Hard- und Software zur Prozessdigitalisierung sowie IT-Sicherheit. Nur Betriebe unter 50 Beschäftigten, Antrag über ELSTER.

Windhund, monatliche Kontingente · bis 31.12.2027
bis 50 %max. 50.000 €
Innovationsgutschein Bayern (Standard und Spezial)

Planung und Umsetzung technischer Innovationen mit externen FuE-Dienstleistern. Nur Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden.

Laufend · bis 31.12.2029
40 bis 60 %max. 99.500 €
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+)

Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit hohem technologischem Reifegrad. Unternehmen bis 400 Beschäftigte.

Laufend, zweistufiges Skizzenverfahren · Verlängerung über 30.06.2026 avisiert
25 bis 50 %projektabhängig, ab 25.000 €

Quoten, Deckel und Fristen ändern sich laufend. Verbindlich ist die Standortprüfung im Einzelfall.

Standortprüfung

Prüfen lassen, welcher Topf noch offen ist.

Wir gleichen Ihr Vorhaben mit den aktuell offenen Programmen Ihres Standorts ab und melden zurück, ob noch Mittel abrufbar sind.

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FAQ

Häufige Fragen zu Landesprogrammen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir sie direkt.

Kostenloser Quick-Check

In den meisten Programmen nicht. Bestellungen oder Auftragsvergaben vor Antragstellung schließen eine Förderung in der Regel aus. Wir klären vorab, ab wann Sie beginnen dürfen.

Maßgeblich ist meist die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird, nicht zwingend der Hauptsitz. Bei mehreren Standorten prüfen wir, welches Land die günstigsten Bedingungen bietet.

Ja, solange unterschiedliche Kostenpositionen gefördert werden und Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Kostentrennung dokumentieren wir im Antrag, damit sie nachträglich prüfbar bleibt.

Wir pflegen den Programmstand laufend, der aktuelle Stand ist an der Übersicht vermerkt. Verbindlich sind Quoten, Deckel und Fristen erst nach der Standortprüfung im Einzelfall.

Ja, aber nicht für dieselben Kosten. Beispiel: der Digitalisierungsbonus für die Software-Einführung, die Forschungszulage für die Eigenentwicklung. Oder der Landesbonus für externe Beratung, die Forschungszulage für interne Personalkosten desselben Projekts. Dieselbe Rechnung zweimal anzusetzen ist ausgeschlossen. Wir dokumentieren die Kostentrennung im Antrag, damit die Kumulierung im Nachhinein prüfbar bleibt. Bewertung im Einzelfall, keine Rechtsberatung.

Ja. Landesprogramme fördern in der Regel nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Wer früh prüfen lässt, hat die Wahl zwischen allen offenen Töpfen. Läuft ein Vorhaben bereits, prüfen wir, was noch möglich ist. Zudem sind Landesprogramme budgetiert und werden häufig im Windhundverfahren vergeben. Ist der Topf ausgeschöpft, ruht das Programm oft bis zum nächsten Haushaltsjahr. Wir stellen Anträge nur, solange Mittel abrufbar sind.

Nächster Schritt

Offene Töpfe nutzen, solange Mittel da sind. Prüfen Sie jetzt.

Programme werden oft ohne Vorwarnung pausiert oder beendet. Wer zu spät kommt, geht leer aus.

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